Tierseuchenprohylaxe
Reinigung und Desinfektion
von Fahrzeugen, Einsatzmaterial und Containern
Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren. Das deutsche Tiergesundheitsgesetz § 2 (vormals Tierseuchengesetz) definiert eine Tierseuche als „Infektion oder Krankheit, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden kann“.
Für die Bekämpfung der Tierseuchen gelten besondere nationale gesetzliche Regelungen, in der Europäischen Union auch supranationale. Diese Rechtsbestimmungen regeln eine Melde- oder Anzeigepflicht sowie die einzuleitenden Maßnahmen. Für die meisten Tierseuchen besteht eine Bekämpfungspflicht. Für eine erfolgreiche Bekämpfung von Tierseuchen sind neben umfangreichen organisatorischen, datentechnischen, personellen und materialtechnischen Aufgaben sehr umfangreiche fach- und sachgerechte Entscheidungen zu Desinfektionsmaßnahmen erforderlich.
Als unser Kunde profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Gebiet der Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, Einsatzmaterial und Containern beispielsweise der Bundeswehr. Das Vorliegen der persönlichen Qualifikation zur Durchführung und Beaufsichtigung derartiger Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen weisen wir Ihnen gern durch die Vorlage der Personenzertifizierung unserer Desinfektoren nach DIN EN ISO 17024 nach.