Wasserführende Systeme aller Art
Maßgeschneiderte Konzepte und umfangreicher Komplettservice zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion
Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallationsanlage (UsI) verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen das Trinkwasser zu überprüfen. Diese Beprobung des Trinkwassers muss laut TrinkwV regelmäßig und unaufgefordert durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt als zuständige Behörde kann zusätzliche Überprüfungen fordern oder anordnen. Jede dieser Trinkwasseruntersuchungen muss durch ein akkreditiertes und gelistetes Labor erfolgen.
Weiterhin fordert die TrinkwV die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) bei der Planung, Errichtung und beim Betrieb von Trinkwasserinstallationen. Bei Einhaltung dieser Regeln wird davon ausgegangen, dass es nicht zu einer mikrobiologischen Gefährdung durch die Anlage kommt.
Ergibt die regelmäßige oder eine angeordnete Trinkwasseruntersuchung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml an Legionellen, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. Zudem ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und die sich ergebenden objekt- und situationsspezifischen Maßnahmen gemäß den a.a.R.d.T sind durchzuführen. Diese werden explizit in den Arbeitsblättern DVGW W 556 und 557 sowie der DIN EN 806 beschrieben.
Eine thermische Desinfektion wird häufig als erste Maßnahme propagiert. Jedoch führt diese nur selten zum gewünschten Erfolg, da hier eine gründliche Reinigung der Installation vorausgehen muss. Ferner stellt die thermische Desinfektion eine sehr große Belastung für die Gesamtinstallation dar. Die zur Desinfektion notwendigen Temperaturen werden zudem oftmals nicht vollständig im gesamten System erreicht.
Um Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Trinkwasserinstallationssystemen durchführen zu können, ist eine Zusatzqualifikation gemäß DVGW/VDI 6023 gefordert. Mittel und Verfahren zur Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserinstallationsanlagen müssen grundsätzlich vom Umweltbundesamt zugelassen sein.
Als unser Kunde profitieren Sie von unserer ca. 10-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserinstallationen und anderen wasserführenden Systemen. Je nach Probenergebnis, Wasserqualität und Keimspektrum sowie Anlagenaufbau sind gegebenenfalls verschiedene Herangehensweisen notwendig. Basierend auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellen wir deshalb ein maßgeschneidertes Konzept zur Behebung Ihres Problems.
Die Gefährdungsanalyse, als Grundlage für die individuelle Maßnahmenkonzeption, können Sie unkompliziert beim Mitteldeutschen Hygieneinstitut Peter Weis in Auftrag geben.